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Was ist das auf Italienisch sog. “allienamento catastale”

Manchmal ist es vor dem Verkauf einer Immobilie oder vor der Einreichung beim Finanzamt einer Erbschaftserklärung erforderlich, eine so genannte „Katasterangleichung” (auf Italienische “allineamento catastale”) vorzunehmen, d. h. die vorhandenen Katasterdaten im Wesentlichen zu korrigieren. Der Abgleich kann objektiv oder subjektiv sein: der erste betrifft die Daten der Immobilie (z. B. Kategorie, Quadratmeter usw.), der zweite die Daten der Eigentümer. Manchmal stimmen die im Kataster angegebenen Namen nämlich nicht überein, zum Beispiel weil der Eigentümer im Laufe der Zeit seinen Vor- oder Nachnamen geändert hat oder weil aufgrund eines Fehlers die Änderungen der Eigentumsverhältnisse nicht erfasst wurden.

Der Katasterabgleich ist also ein Prozess, der sicherstellt, dass die Angaben in den Dokumenten (s. Katasterauszüge) einer Immobilie mit der physischen und rechtlichen Realität übereinstimmen. In Italien müssen laut Gesetz alle Kaufverträge, die die Übertragung des Eigentums an bestehenden Immobilieneinheiten zum Gegenstand haben, die Katasteridentifikation, den Verweis auf die im Kataster hinterlegten Pläne und die vom Verkäufer in der Urkunde abgegebene Erklärung über die Übereinstimmung der Katasterdaten und -pläne mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Grundlage der geltenden Vorschriften enthalten. Es ist daher ratsam, die Angaben zu der eigenen Immobilie sowohl objektiv als auch subjektiv durch Katasterauszüge zu überprüfen und im Falle von Unstimmigkeiten eine Anpassung vorzunehmen.