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Kann nur ein einziger Erbe in Italien die Erbschaftserklärung einreichen?

Sicherlich erleichtert das Vorhandensein einer Vereinbarung und die Zusammenarbeit aller zur Erbschaft berufenen Personen hinsichtlich der Abgabe der Erbschaftserklärung die Erfüllung dieser Verpflichtung, aber eigentlich kann sie auch von nur einem der Erben abgegeben werden, da es sich um eine einzige Erklärung handelt, in dem Sinne, dass ein einziges Steuerdokument für den gesamten Nachlass des Verstorbenen beim Finanzamt eingereicht werden muss. Es ist also nicht erforderlich, dass alle verpflichteten Personen sie einreichen, und es ist auch möglich, dass nur einer der Erben sie einreicht, auch ohne die anderen zu konsultieren, da es sich um eine Pflichterfüllung handelt, d. h. sie muss in jedem Fall durchgeführt werden.

Es kann zum Beispiel vorkommen, dass sich einige der zum Nachlass Berufenen an weit entfernten Orten oder sogar im Ausland befinden, so dass es für die Person in Italien einfacher ist, die Vorlage zu machen, aber es ist auch möglich, dass sich einige der Berufenen nicht kennen, was eine Einigung in dieser Angelegenheit erschwert. Ein Nachteil der Abgabe der Erbschaftserklärung durch einen Alleinerben besteht darin, dass die Person, die die Erklärung abgibt, die fälligen Steuern alleine zahlen muss. In jedem Fall ist es immer ratsam, sich im Einzelfall genau zu informieren.