Vielleicht weiß nicht jeder, dass man zur Errichtung des Nießbrauchs an einer Immobilie zwar einen Notar aufsuchen muss, der sich auch um alle Formalitäten (Eintragung beim Finanzamt, Eintragung ins Grundbuchamt und Katasterübertragung) kümmert, jedoch mit dem Tod des Nießbrauchers das Nießbrauchsrecht automatisch erlischt und ein erneuter Gang zum Notar nicht erforderlich ist. Automatisch wird derjenige, der vorher der sogenannte „bloßer Eigentümer” war, ein vollwertiger Eigentümer. Allerdings müssen einige Formalitäten erledigt werden, damit dieses inzwischen bereits erloschene Recht offiziell gelöscht wird, damit sowohl die Steuerbehörden als auch Dritte die tatsächliche Situation der Immobilie ekennen können. Es ist daher erforderlich, beim italienischen Finanzamt “Agenzia delle Entrate” einen Antrag auf Katasterübertragung einzureichen, wobei ein spezielles Formular ausgefüllt und eine Sterbeurkunde des Nießbrauchers oder auch eine Ersatzerklärung, die den Tod bescheinigt, beigelegt werden muss. Das Finanzamt wird dann die Löschung beim Grundbuchamt sowie beim Grundbuchamt veranlassen.