In manchen Fällen stößt man nicht auf einen einfachen “Kondominium” (Mehrfamilienhaus/Etagenwohnhaus) sondern auf einen sogenannten “Superkondominium”, also einen Gebäudeanlage, wo mehrere Mehrfamilienhäuser durch gemeinsame Güter oder Dienstleistungen wie zum Beispiel Garten oder Eingang miteinander verbunden sind. Damit von einem “Superkondominium” (auch “komplexer Kondominium” genannt) gesprochen werden kann, müssen also mehrere Gebäude vorhanden sein, wobei diese Gebäude einzeln gesehen wiederum ein Kondominium sind und durch gemeinsame Güter verbunden sind. In diesen Fällen gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei einem normalen Kondominium, auch wenn es einige Besonderheiten gibt. Für einen Super-Kondominium müssen beispielsweise zwei Arten von Tausendsteltabellen erstellt werden: a) eine Tabelle betrifft die Tausendstel des Superkondomiminiums, wodurch nicht die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohungseigentümer sondern die Kostenverteilung unter den einzelnen Gebäuden, aus denen der Gesamtkomplex besteht, festgelegt wird; b) die andere ist die normale innerhalb jedes einzelnen Gebäude gültige Tabelle. Zu beachten ist, dass die jeweiligen Tabellen jedes einzelnen Kondominium von der Eigentümerversammlung des zugehörigen Kondominiums genehmigt wird, während stattdessen die Tabelle des Gesamtkomplexes, also des Superkondominiums von der Versammlung des Superkondominiums beschlossen wird. Die Tabelle des Superkondominiums dient zur Aufteilung der Ausgaben für die allen Gebäuden gemeinsamen Güter und Dienstleistungen. Diese Kosten wiederum werden dann in den einzelnen Gebäuden auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt und zwar auf der Basis der für das jeweilige Gebäude gültigen Tausendstel-Tabelle.